Artenschutz & Artenvielfalt
Der Unteren Naturschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatschG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Neben dem Schutz von Natur und Landschaft wird dabei auch der Artenschutz berücksichtigt. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Zulassung und Überwachung von Eingriffen in Natur und Landschaft und die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in baurechtlichen Verfahren.
Aufgabenspektrum
-
Ausnahmen und Befreiungen
-
Ordnungsrechtliche Maßnahmen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetz
-
Stellungnahmen bei Bauvorhaben und Eingriffen in Natur und Landschaft
-
Festsetzungen und Kontrollen
-
Ausgleichsmaßnahmen
-
Ersatzmaßnahmen, Ersatzgeld
-
artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
-
-
Regionale Leitungstrassen, Versorgungsleitungen
-
Reitangelegenheiten
-
Allgemeine Bestimmungen für das Reiten
-
Ausgabe der Reitkennzeichen bzw. Reitplaketten
-
-
Betreuung Naturschutzbeirat und Naturschutzwacht
-
Schutz an Naturdenkmalen
-
Überwachung des internationalen Handels mit geschützten Arten
-
Meldepflicht für die Haltung artgeschützter Tiere
-
Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen für artgeschützte Tiere oder Erzeugnisse
-
copyright: Rudolf - stock.adobe.com