Kartenausschnitt einer Landschaft mit markierten Flächen in verschiedenen Farben. Es sind Siedlungen, Flüsse, Felder und Wege erkennbar. copyright: OBK

Landschaftsplanung

Landschaftsplan – Aufgaben und Ziele

Die Landschaft ist Lebensgrundlage des Menschen sowie wildlebender Pflanzen und Tiere. Um negative Eingriffe in die Landschaft zu vermeiden bzw. zu mindern und den Erhalt unseres Lebensraumes langfristig zu sichern, werden Landschaftspläne aufgestellt, in denen die Grundlagen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft für jedermann verbindlich geregelt sind. Dazu gehört die Ausweisung von Schutzgebieten und Schutzobjekte. Im Landschaftsplan werden die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt, die eine vielfältige Artengemeinschaft sowie eine Verbesserung des Landschaftsbildes sicherstellen sollen.

Bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes, der aus einem Karten- und einem Textteil besteht, werden bestehende Planungen, wie z.B. Landesentwicklungs- und Regionalplan, Flächennutzungs- und Bebauungsplan berücksichtigt.  

Die Entwicklungs- und Festsetzungsdarstellungen der rechtskräftigen Landschaftspläne des Oberbergischen Kreises sind im RIO Raum Information Oberberg unter OBK RIO 4.2.4 - Klima, Natur und Umwelt zu finden.

Kartenausschnitt einer Landschaft mit markierten Flächen in verschiedenen Farben. Es sind Siedlungen, Flüsse, Felder und Wege erkennbar.
Karte mit Landschaftsplänen im Oberbergischen Kreis, die rechtskräftigen Landschaftspläne (LP) sind grün gefärbt.

Zur Aufstellung eines Landschaftsplanes werden die natürlichen und menschlichen Lebensgrundlagen, wie Boden, Wasser, Luft/Klima, Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild erfasst und bewertet.

Dies geschieht durch eine flächendeckende Bestandsaufnahme, die auch die Empfindlichkeiten der Landschaft gegenüber Beeinträchtigungen berücksichtigt.

In der Formulierung eines Leitbildes wird der angestrebte Zustand für die Region beschrieben. Aus dem Unterschied von Bestand und Leitbild ergibt sich ein Maßnahmenkatalog, der in Form von Festsetzungen im Landschaftsplan aufgeführt und beschrieben wird.

Die Landschaftsplanung ist Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die Festsetzungen der Landschaftspläne und deren räumlicher Geltungsbereich sind für alle Bürger rechtsverbindlich.

Zwischen Aufstellungsbeschluss und Inkrafttreten eines Landschaftsplanes ist im Verfahren die öffentliche Bekanntmachung, die Anhörung der Betroffenen, die Offenlegung sowie die Prüfung von Bedenken und Anregungen einzuhalten. Dadurch kann das gesamte Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Karte des Oberbergischen Kreises mit mehreren geografischen Bereichen , die in grün dargestellt und mit schwarzen Linien voneinander abgegrenzt sind. Jeder Bereich, Landschaftsplan, ist mit einer Beschriftung versehen, die den Namen des Landschaftsplans und eine Nummer angibt, z. B. 'LP 1 Gummersbach / Lieberhausen', 'LP 12 Gummersbach', 'LP 8 Hückeswagen', etc.
Karte mit Landschaftsplänen im Oberbergischen Kreis, die rechtskräftigen Landschaftspläne (LP) sind grün gefärbt.

Landschaftsplanung wird im Oberbergischen Kreis seit mehr als 40 Jahren betrieben. In dieser Zeit sind elf der zwölf vorgesehenen Landschaftspläne abschließend bearbeitet und teilweise mehreren Änderungsverfahren unterzogen worden. Die einzelnen Pläne stimmen nicht immer genau mit den kommunalen Grenzen überein.
Die rechtskräftigen Landschaftspläne (LP) sind:

  • LP 1 - Marienheide/Lieberhausen

  • LP 2 - Lindlar/Engelskirchen

  • LP 3 - Bergneustadt/Eckenhagen

  • LP 4 - Nümbrecht/Waldbröl

  • LP 5 - Waldbröl/Morsbach

  • LP 6 - Wipperfürth

  • LP 7 - Engelskirchen

  • LP 8 - Hückeswagen

  • LP 9 - Wiehl

  • LP 10 - Wiehltalsperre

Die Textfassungen und Entwicklungs- und Festsetzungskarten der einzelnen Landschaftspläne können im Raum-Informationssystem Oberberg (RIO) - Planen, Bauen, Umwelt unter https://rio.obk.de eingesehen werden.
Die verbleibende Landschaftsplan Nr. 12 Gummersbach befinden sich zurzeit in der Aufstellung.

Karte über zukünftige Landschaftsplanung in drei neuen Planungseinheiten
Karte über zukünftige Landschaftsplanung in drei neuen Planungseinheiten

Die Fortschreibung der Landschaftsplanung erfolgt in folgenden drei neue Planungseinheiten statt 12 einzelnen Landschaftsplänen (LP):

  • LP „Oberberg-Nord“ bestehend aus den Teilabschnitten Radevormwald, Hückeswagen und Wipperfürth (kommunale Grenzen). 
    Er löst die bisherigen LP 6 (teilweise), LP 8 und LP 11 ab.
  • LP „Oberberg-Mitte“ bestehend aus den Teilabschnitten Marienheide, Lindlar, Engelskirchen, Gummersbach und Bergneustadt. 
    Er löst die bisherigen LP 1, LP 2, LP 3 (teilweise), LP 7 und LP 12 ab.
  • LP „Oberberg-Süd“ bestehend aus den Teilabschnitten Wiehl, Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach.
    Er löst die bisherigen LP 3 (teilweise), LP 4, LP 5, LP 9 und LP 10 ab

  • Erhalt einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Kulturlandschaft. 
  • Optimierung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen durch gliedernde und belebende Landschaftselemente. 
  • Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder in ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft. 
  • Ausbau der Landschaft für die Erholung 
  • Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Klimaverbesserung
  • Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und landschaftsgerechte Gestaltung des Landschaftsbildes bei Eingriffen in Natur und Landschaft 
  • Erhalt der Landschaft bis zur baulichen Nutzung, d.h. von Flächen außerhalb der bebauten Ortsteile, die im Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind, und von Flächen, die im Gebietsentwicklungsplan als Wohnsiedlungs-, Gewerbe- oder Industrieansiedlungsbereich dargestellt sind. 
  • Erhalt von geomorphologisch prägenden Landschaftsteilen 
  • Erhaltung und Entwicklung von Bereichen zum Zwecke der Naherholung, Ferienerholung und sonstigen Freizeitgestaltung innerhalb einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft 
  • Erhaltung der mit dem Landschaftsplan gesicherten Landschaftsstruktur in den mit dem Regionalplan dargestellten Siedlungsbereichen 
  • Verbesserung der Lebensqualität in Dörfern und Weilern
  • Erhaltung der unzerschnittenen, verkehrsarmen Landschaftsräume 

Ein ruhiger Fluss mit klarer Wasseroberfläche, umgeben von dichtem grünen Wald und Sträuchern. Im Wasser sind vereinzelt Äste und Baumstämme sichtbar.

Im Landschaftsplan werden Schutzgebiete und Schutzobjekte mit einem Katalog von Ge- und Verboten festgesetzt:

  • in Naturschutzgebiete (NSG), alle Handlungen zu unterlassen, die das Gebiet sowie seine Tier- und Pflanzenwelt negativ beeinflussen könnten.
  • in Landschaftsschutzgebieten (LSG), sind alle Handlungen zu unterlassen, die den Charakter und den Schutzzweck des Gebietes bedrohen.

Als punktuelle und kleinflächige Objekte werden im Landschaftsplan Naturdenkmale (ND) und Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) mit den erforderlichen Ge- und Verboten festgesetzt.

Konkrete Einzelprojekte dienen zur Erreichung der Ziele des Landschaftsplanes und zum Schutzzweck der einzelnen zu schützenden Objekte:  

  • Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume 
  • Anlage, Pflege oder Anpflanzung von vielfältigen Gehölztypen 
  • Die Wiederherstellung geschädigter Grundstücke
  • Pflegemaßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes durch Entsiegelung der befestigten Flächen und Wiederherstellung der Tal- u Hangwiesen sowie von Grünlandflächen

Als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen in der intensiv genutzten Landschaft Flächen, die der natürlichen Entwicklung überlassen oder extensiv bewirtschaftet werden.

In enger Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Bergisches Land wird in Naturschutzgebieten bei Erst- und Wiederaufforstung die Verwendung bestimmter Baumarten festgelegt oder ausgeschlossen.

Weiterhin ist bei bestimmten Waldflächen die Endnutzung in Form eines Kahlschlages untersagt. 

Seit 1996 setzt die Biologische Station Oberberg e. V. (BSO) die im Landschaftsplan festgesetzten Vorgaben um. Der Oberbergische Kreis und die BSO sind bestrebt, mit den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Flächen über die Nutzung der Flächen ein Einvernehmen zu erzielen.

Ihr Weg zu uns:

Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität

Karlstraße 14 -16
51643 Gummersbach

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