Wohnraumförderung - Eigentum
Förderungsberechtigte
Die Förderung richtet sich an Haushalte, die bei der angemessenen Wohnraumversorgung auf Unterstützung durch öffentliche Stellen angewiesen sind. Das Haushaltseinkommen darf dabei bestimmte gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK können Sie unverbindlich prüfen, ob Ihr Einkommen voraussichtlich innerhalb der Einkommensgrenzen liegt und mit welcher Höhe des Förderdarlehens Sie rechnen können.
Eigenkapital
Sie müssen 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenkapital nachweisen. Als Eigenkapital können beispielsweise Bankguthaben, bereits bezahlte Rechnungen oder Eigenleistungen (Selbsthilfe) berücksichtigt werden.
Antragstellung vor Vorhabenbeginn
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabenbeginn. Beim Neubau von selbst genutztem Wohneigentum ist der Baubeginn maßgeblich.
Nach Eingang des Antrags können Sie auf eigenes Risiko den Kaufvertrag unterzeichnen oder mit dem Bau beginnen. Wir empfehlen jedoch, zunächst die Eingangsbestätigung abzuwarten.
Antrag und erforderliche Unterlagen
Den Förderantrag können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Die Bearbeitungszeit hängt unter anderem davon ab, wie vollständig die Unterlagen eingereicht werden und ob angeforderte Unterlagen fristgerecht nachgereicht werden.
Welche Unterlagen Sie für die Bearbeitung benötigen, finden Sie auf der letzten Seite des Förderantrags und der Einkommenserklärung. Diese Unterlagen sind für die Bearbeitung zwingend erforderlich.
Erforderliche Dokumente zur Antragstellung bei Eigentum
Vermögensnachweis
Selbsthilfeleistungen Eigentumsmaßnahmen - Anlage zum Förderantrag
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Einkommenserklärung
Anlage zur Einkommenserklärung
Hinweise zur Einkommenserklärung
Eigenkapitalnachweis
Einkommensgrenzen 2025-2027 Einstufungsbeträge
Fachunternehmererklärung Bauen mit Holz