Modernisierung
Förderangebote zur Modernisierung von Wohnraum unterstützen dabei, bestehende Wohnungen und Häuser zukunftsfähig zu gestalten. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an sozialem Mietwohnraum sowie an selbst genutztem Wohneigentum – etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz, Barrierearmut und Wohnqualität. Ziel ist es, bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum langfristig zu sichern.
Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Modernisierung von sozialem Mietwohnraum
Förderung für die Modernisierung von sozialem Mietwohnraum richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter von entsprechend gebundenem Wohnraum. Gefördert werden Maßnahmen, die den Wohnraum zeitgemäß, barriereärmer, energieeffizienter oder nachhaltig gestalten und damit langfristig bezahlbaren Wohnraum sichern.
Eine erste unverbindliche Einschätzung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden und mit welcher Höhe des Förderdarlehens voraussichtlich gerechnet werden kann, bietet der Chancenprüfer derNRW.BANK.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden insbesondere Modernisierung- und Umbaumaßnahmen, die den Wohnraum nachhaltig verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
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Verbesserung des Wohnwertes und der Wohnqualität, etwa durch Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur Verbesserung des Einbruchschutzes und des Sicherheitsempfindens oder durch eine zeitgemäße digitale Infrastruktur.
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Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung durch die Erdenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima geschützt wird.
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Maßnahmen zur Klimaanpassung, die Wohngebäude besser and ie Folgen des Klimawandels anpassen.
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Maßnahmen zur nachhaltigen Verringerung des Wasserverbrauchs.
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Einbau von Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität, sofern bei dem Vorhaben weniger als zehn Stellplätze vorhanden sind.
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Schaffung neuen Wohnraums durch Um- oder Ausbau.
Höhe des Förderdarlehens
Das Förderdarlehen beträgt höchstens 220.000 Euro. Eine Mehrfachförderung ist möglich, solange der jeweils geltende Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Grundlage für die Modernisierungsförderung sind Angebote von Fachfirmen für die jeweiligen Maßnahmen.
Darlehensbeträge unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum gilt grundsätzlich der Baubeginn als Vorhabenbeginn. Es wird jedoch empfohlen, mit der Maßnahme erst zu beginnen, wenn die Eingangsbestätigung des Förderantrags vorliegt.
Einreichung
Der Antrag ist per E-Mail oder per Post einzureichen. Nach dem Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, in der eventuell fehlende Unterlagen nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass im zuge der Bearbeitung weitere Unterlagen nachgefordert werden können. Die Bearbeitungszeit ist unter anderem abhängig von der Mitarbeit der Antragstellenden und der damit verbundenen fristgerechten Einreichung der geforderten Unterlagen.
Auf der letzten Seite des Förderantrages und der Einkommenserklärung finden Sie eine Liste mit weiteren Unterlagen, die zwingend für eine Bearbeitung. Ihres Antrages benötigt werden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch innerhalb der Sprechzeiten oder per E-Mail melden. Persönliche Beratungen können wir Ihnen derzeit leider nicht anbieten.
Downloads
Selbstauskunft
Vermögensnachweis
Antrag auf Wohnraumförderung
Eigenkapitalnachweis
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Einkommenserklärung zum Förderantrag zum selbst genutzen Wohneigenturm
Anlage zur Einkommenserklärung
Hinweise Einkommenserklärung
Selbshilfeerklärung
Antrag Modernisierung von Mietwohnungen
Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
Die Wohnraumförderung richtet sich an Haushalte, die bei der angemessenen Wohnraumversorgung auf Unterstützung durch öffentliche Stellen angewiesen sind. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
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