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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2024-03-12

Oberberg bewegt sich für eine vielfältige Gesellschaft Internationale Wochen gegen Rassismus mit bundesweitem Aktionstag am 16.3.2024

Oberbergischer Kreis. Alle Oberbergerinnen und Oberberger sind herzlich dazu eingeladen, innerhalb der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2024 ein deutliches Zeichen für ein friedliches Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft zu setzen.

2020 ist diese Initiative in Kooperation des Caritasverbandes für den Oberbergischen Kreis e.V., der Diakonie - Evangelischer Kirchenkreis an der Agger, des Kommunalen Integrationszentrums des Oberbergischen Kreises, des Kreissportbundes Oberberg e. V. und des Oberbergischen Kreises ins Leben gerufen worden. Mit über 1.600 Teilnehmenden zum Auftakt wurde sofort deutlich, dass Rassismus keinen Platz in Oberberg hat. Seither folgten viele verschiede Aktionen und Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Institutionen und Unternehmen.

Aktuell möchten die Initiatoren im Oberbergischen Kreis wieder einladen, sich aktiv für den gesellschaftlichen Frieden und die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen und Haltung zu zeigen.

Unterstützerinnen und Unterstützer tragen das Herz-Logo der Initiative bei jeglichen Aktivitäten. Mit einem Foto per E-Mail an oberbergbewegtsich@obk.de und / oder einem Post mit dem Hashtag #oberbergbewegtsich machen Bürgerinnen und Bürger oberbergisches Engagement sichtbar. Multifunktionstücher, Ansteckpins und Aufkleber liegen - solange der Vorrat reicht - in Rathäusern und im Kreishaus gratis für Teilnehmende bereit. 

Weitere Informationen auf www.obk.de/oberbergbewegtsich oder per E-Mail an oberbergbewegtsich@obk.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.